Vermietete Wohnung kaufen
Warum sie günstiger ist, was du rechtlich mitkaufst — und für wen sich das lohnt.
Von David Jurinka · Veröffentlicht am 17.07.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB): Du kaufst den laufenden Mietvertrag mit — unverändert, mit derselben Miete.
- Vermietete Wohnungen sind spürbar günstiger. Der Abschlag ist die Bezahlung dafür, dass du weder einziehen noch neu vermieten kannst.
- Für Anleger ist der Mieter ein Vorteil: Miete ab Tag 1, kein Leerstand, und die Rendite steht auf einem echten Vertrag statt auf einer Annahme.
- Für Selbstnutzer ist es meist die falsche Wohnung: Eigenbedarf ist kein Schalter, den man umlegt — nach einer Umwandlung sperrt § 577a BGB ihn für mindestens drei Jahre.
Was du rechtlich mitkaufst
Der wichtigste Satz zuerst, weil daran alles andere hängt: Kauf bricht nicht Miete. Nach § 566 BGB trittst du mit dem Eigentumsübergang in den bestehenden Mietvertrag ein — und zwar exakt so, wie er ist. Dieselbe Miete, dieselben Fristen, dieselben Vereinbarungen. Der Verkauf ist für den Mieter kein Ereignis, das seine Rechte berührt.
Das ist keine Formalie, sondern der Kern des Geschäfts. Du kaufst nicht nur eine Wohnung, du kaufst einen Vertrag. Und dieser Vertrag ist — anders als die Wohnung — nicht verhandelbar. Auch die Kaution geht auf dich über (§ 566a BGB): Du haftest dem Mieter dafür am Ende, selbst wenn der Verkäufer sie dir nie ausgehändigt hat. Ein Punkt, der beim Notartermin gern untergeht und im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden sollte.
Der Preisabschlag — und warum es ihn gibt
Vermietete Wohnungen werden günstiger gehandelt als bezugsfreie. Der Grund ist Angebot und Nachfrage: Für eine bezugsfreie Wohnung bieten Selbstnutzer und Anleger, für eine vermietete praktisch nur Anleger. Ein kleinerer Käuferkreis bedeutet einen niedrigeren Preis. Dazu kommt: Die Miete liegt fest und lässt sich nicht auf Marktniveau anheben — der neue Eigentümer erbt womöglich einen Vertrag, der zehn Jahre alt ist.
Was unsere Daten dazu zeigen: In den von Wohnticker erfassten Makler-Inseraten, die den Vermietungsstatus im Titel nennen, liegen vermietete Eigentumswohnungen unter den ausdrücklich bezugsfreien:
| Stadt | vermietet | bezugsfrei | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Berlin | 3.867 €/m² | 5.188 €/m² | −25 % |
| Düsseldorf | 3.948 €/m² | 4.397 €/m² | −10 % |
| Köln | 3.349 €/m² | 4.014 €/m² | −17 % |
Median der Angebotspreise aus den von Wohnticker erfassten Makler-Inseraten, Stand 17.07.2026, dedupliziert; Datenbasis sind ausschließlich Inserate von Makler-Websites. Wichtig — das zeigt die Richtung, nicht die Höhe: Nur rund 13 % der Inserate nennen den Vermietungsstatus überhaupt im Titel, und die Inserate ohne Angabe sind teurer als beide hier genannten Gruppen. Wer den Status ausweist, ist also nicht zufällig verteilt — ein exakter „Abschlag in Prozent“ lässt sich daraus nicht ableiten, und wir behaupten ihn deshalb auch nicht. Nur diese drei Städte haben auf beiden Seiten genug Inserate für einen Vergleich.
Die Spanne von 10 bis 25 Prozent über drei Städte hinweg zeigt, wie stark das schwankt. Als Erwartungshaltung taugt sie nicht — als Hinweis darauf, dass der Abschlag real und relevant ist, schon. Mehr zu den beiden größten Märkten der Tabelle: Wohnung kaufen in Berlin und Wohnung kaufen in Köln.
Für Anleger: der Mieter ist ein Feature
Aus Anlegersicht ist eine vermietete Wohnung nicht das Problem, sondern oft die bessere Variante:
- Miete ab dem ersten Tag. Kein Leerstand zwischen Kauf und erstem Mieter, keine Monate ohne Einnahmen bei laufender Finanzierung.
- Kein Erstvermietungsrisiko. Du musst nicht hoffen, dass sich die kalkulierte Miete am Markt erzielen lässt — sie wird bereits gezahlt.
- Die Rendite steht auf einem Vertrag, nicht auf einer Annahme. Das ist der unterschätzte Punkt: Bei jedem anderen Objekt schätzt du die Miete. Hier steht sie im Mietvertrag — die Mietrendite-Rechnung wird dadurch belastbarer als bei einer bezugsfreien Wohnung.
- Der Mieter ist prüfbar. Zahlungshistorie und Vertragstreue kannst du dir vor dem Kauf zeigen lassen. Ein zuverlässiger Langzeitmieter ist ein Vermögenswert.
- Der Abschlag verbessert die Rendite. Niedrigerer Einstandspreis bei gleicher Miete heißt: höherer Faktor auf deiner Seite.
Der Preis dafür ist Unflexibilität. Du kannst nicht einziehen, nicht kurzfristig zum Marktpreis neu vermieten — und verkaufst im Zweifel schlechter, denn der nächste Käufer hat dieselbe Einschränkung.
Für Selbstnutzer: der Realitätscheck
Jetzt der unbequeme Teil. Eine typische Überlegung lautet: „Die Wohnung ist 20 % günstiger, ich melde Eigenbedarf an und ziehe in einem Jahr ein.“ Das geht in aller Regel schief.
Die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB
Wurde die Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft, darf sich der Käufer mindestens drei Jahre lang nicht auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung berufen. Die Landesregierungen können diese Frist für Gebiete mit gefährdeter Wohnraumversorgung auf bis zu zehn Jahre verlängern — und genau die begehrten Städte sind solche Gebiete.
Was konkret für die Wohnung gilt, die du dir ansiehst, hängt an zwei Fragen: Wann wurde umgewandelt — und welche Verordnung gilt in dieser Gemeinde? Beides vor dem Kauf klären, nicht danach.
Und selbst wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, ist Eigenbedarf kein Automatismus. Er muss begründet werden (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) — für dich selbst oder nahe Angehörige, mit nachvollziehbarem Grund. Es gelten die normalen Kündigungsfristen, die sich mit der Mietdauer auf bis zu neun Monate verlängern. Der Mieter kann der Kündigung widersprechen und Härtefallgründe geltend machen (§ 574 BGB) — hohes Alter, Krankheit, Verwurzelung. Und wenn es vor Gericht geht, vergehen weitere Monate. Ein vorgeschobener Eigenbedarf kann teuer werden: Zieht der Eigentümer nach der Kündigung nicht wirklich ein, drohen Schadensersatzansprüche.
Unser ehrlicher Rat: Wenn du selbst einziehen willst, kauf keine vermietete Wohnung. Der Abschlag ist kein Rabatt — er ist die Bezahlung für ein Risiko, das du dann trägst. Rechne mit Jahren, nicht mit Monaten, und mit der realistischen Möglichkeit, dass du gar nicht einziehen kannst. Der Abschlag von 10 bis 25 Prozent klingt nach viel, bis zwei Jahre Doppelbelastung aus Miete und Kreditrate dagegenstehen.
Was du vor dem Kauf prüfst
Bei einer vermieteten Wohnung ist der Mietvertrag genauso wichtig wie das Objekt. Diese Unterlagen solltest du sehen — und zwar bevor du ein Gebot abgibst:
| Unterlage | Worauf du achtest |
|---|---|
| Mietvertrag | Laufzeit, Kündigungsverzicht, Staffel- oder Indexmiete, Kaution, Schönheitsreparaturen. Ein alter Vertrag mit niedriger Miete drückt deine Rendite dauerhaft. |
| Mietkonto / Zahlungshistorie | Rückstände, unpünktliche Zahlungen, Minderungen. Probleme des Voreigentümers werden zu deinen. |
| Umwandlungsdatum | Entscheidet, ob § 577a BGB greift — und damit über deine Eigenbedarfs-Option. Steht in der Teilungserklärung bzw. im Grundbuch. |
| Ortsübliche Vergleichsmiete | Wie weit ist die Ist-Miete davon entfernt? Das ist dein einziger legaler Erhöhungsspielraum. |
| Vorkaufsrecht des Mieters | Bei erstmaligem Verkauf nach Umwandlung kann der Mieter nach § 577 BGB selbst eintreten — dein Kauf platzt dann. |
| WEG-Protokolle & Rücklage | Beschlossene Sanierungen, Höhe der Instandhaltungsrücklage, Hausgeldrückstände. Gilt für jede Eigentumswohnung, hier aber besonders: Umlegen kannst du nur einen Teil. |
Was du nach dem Kauf darfst — und was nicht
Die Miete erhöhen: ja, aber nur in denselben Grenzen wie der Voreigentümer. Der Eigentümerwechsel schafft kein neues Erhöhungsrecht. Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete geht es nach § 558 BGB, begrenzt durch die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren — in angespannten Märkten 15 %. Läuft eine Staffel- oder Indexmiete, gilt sie unverändert weiter.
Wegen des Verkaufs kündigen: nein. Der Eigentümerwechsel ist kein Kündigungsgrund — in keiner Variante.
Modernisieren und umlegen: begrenzt. Modernisierungskosten lassen sich anteilig auf die Miete umlegen (§ 559 BGB), aber mit gesetzlichen Obergrenzen. „Ich saniere und verdopple die Miete“ funktioniert nicht.
Selbst einziehen: nur über eine wirksame Eigenbedarfskündigung — mit allem, was oben steht.
Wo du vermietete Wohnungen findest
Vermietete Wohnungen sind ein Anleger-Produkt, und Anleger-Objekte laufen anders als der normale Wohnungsmarkt: Makler haben für solche Objekte oft eine Handvoll Stammkäufer im Verteiler, die vor der öffentlichen Vermarktung angerufen werden — im Anlagesegment ist ein solcher Verteiler rechtlich unproblematisch und wird entsprechend gepflegt; warum das bei Selbstnutzer-Wohnungen anders aussieht, erklärt Makler-Vormerkliste: Warum der Rückruf ausbleibt. Was übrig bleibt, geht auf die eigene Website und erst danach, wenn überhaupt, auf ein Portal. Warum das so ist, erklärt der Beitrag „Wo veröffentlichen Makler ihre Immobilien zuerst?“ Die vier konkreten Wege zu Anlageobjekten — inklusive der ehrlichen Einordnung, welcher für dich realistisch ist — stehen in Renditeobjekte finden.
Früher an Anlageobjekte kommen: Wohnticker durchsucht mehrmals täglich die Websites von über 1.100 Maklern nach neuen Kauf-Objekten und meldet dir neue Treffer zu deinem Suchprofil per E-Mail — oft, bevor sie auf einem Portal erscheinen. Für Anleger lohnt sich ein eng gesetztes Suchprofil: Region und Preisrahmen scharf abgrenzen, dann bleibt die Mail relevant. Wie du einen Suchagenten für den Immobilienkauf sinnvoll aufsetzt, steht im eigenen Beitrag. Suchprofil einrichten.
Ob sich das Objekt am Ende rechnet, entscheidest du mit zwei Seiten dieser Website: dem Kapitalanlage-Guide für die Einordnung und der Mietrendite-Rechnung für die Zahlen. Die Kaufpreise pro Quadratmeter in den großen Städten findest du unter Kaufpreise pro m² in Deutschland.
FAQ: Vermietete Wohnung kaufen
Kann ich einem Mieter nach dem Kauf kündigen?
Nicht wegen des Kaufs. Nach § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) trittst du in den bestehenden Mietvertrag ein — unverändert, mit derselben Miete und denselben Fristen. Eine Kündigung braucht einen eigenen gesetzlichen Grund, etwa Eigenbedarf. Wurde die Wohnung nach der Vermietung in Wohnungseigentum umgewandelt, greift zusätzlich die Sperrfrist des § 577a BGB: mindestens drei Jahre, in angespannten Märkten per Landesverordnung bis zu zehn Jahre.
Warum sind vermietete Wohnungen günstiger?
Weil der Käuferkreis kleiner ist: Selbstnutzer fallen weitgehend weg, es bleiben Anleger. Dazu kommt, dass die Miete festliegt und nicht zum Marktpreis neu vermietet werden kann. In den von Wohnticker erfassten Inseraten, die den Status im Titel nennen, liegen vermietete Wohnungen unter den ausdrücklich bezugsfreien — in Köln rund 17 %, in Berlin rund 25 %, in Düsseldorf rund 10 %. Das zeigt die Richtung; ein exakter Abschlag lässt sich daraus nicht ableiten.
Was ist die Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB?
Wird eine vermietete Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft, darf sich der Käufer für mindestens drei Jahre nicht auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung berufen. Die Landesregierungen können diese Frist für Gebiete mit gefährdeter Wohnraumversorgung auf bis zu zehn Jahre verlängern — was für deine Gemeinde gilt, musst du konkret prüfen.
Lohnt sich eine vermietete Wohnung als Kapitalanlage?
Für Anleger hat sie handfeste Vorteile: Die Miete fließt ab dem ersten Tag, es gibt kein Erstvermietungsrisiko, und die tatsächliche Miete ist bekannt — die Renditerechnung beruht also nicht auf einer Annahme, sondern auf einem laufenden Vertrag. Der Preisabschlag verbessert die Rendite zusätzlich. Der Preis dafür ist Unflexibilität: Du kannst weder selbst einziehen noch kurzfristig zum Marktpreis neu vermieten.
Kann ich die Miete nach dem Kauf erhöhen?
Nur in denselben Grenzen wie der Voreigentümer — der Eigentümerwechsel schafft kein neues Erhöhungsrecht. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist nach § 558 BGB möglich, begrenzt durch die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, in angespannten Märkten 15 %. Läuft ein Staffel- oder Indexmietvertrag, gilt dieser unverändert weiter.
Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?
Ja, wenn die Wohnung nach der Überlassung an den Mieter erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und an einen Dritten verkauft wird — dann steht dem Mieter nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zu. Er kann zu den Bedingungen des Kaufvertrags selbst eintreten. Bei einer Wohnung, die schon länger Eigentumswohnung ist und weiterverkauft wird, greift das Vorkaufsrecht dagegen nicht.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und nennt die einschlägigen Vorschriften. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und ersetzt keine Prüfung deines konkreten Falls. Ob und wie lange die Sperrfrist des § 577a BGB greift, hängt vom Umwandlungsdatum und der jeweiligen Landesverordnung ab und ist einzelfallabhängig — kläre das vor dem Kauf mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht. Die genannten Marktzahlen sind Angebots-, keine Abschlusspreise. Stand: 17.07.2026.
Über den Autor
David Jurinka ist Gründer von Wohnticker. Aus der eigenen, zermürbenden Immobiliensuche heraus hat er einen Dienst gebaut, der mehrmals täglich die Websites von über 1.100 Maklern nach neuen Objekten durchsucht. Die Marktdaten in diesem Artikel stammen aus den dabei erfassten Inseraten. Mehr über Wohnticker.
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